Fragen und Antworten
Wie viele Pilze darf man in Deutschland sammeln?
Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt „geringe Mengen für den persönlichen Bedarf“ (§ 39 Abs. 3 BNatSchG). Eine bundesweite Kilogrenze gibt es nicht. Einige Länder oder Forstverwaltungen nennen Orientierungswerte, siehe Regeln nach Bundesland.
Darf man Steinpilze und Pfifferlinge sammeln?
Ja, in geringen Mengen für den eigenen Bedarf. Beide sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, gehören aber zu den sechs Ausnahmen in § 2 Abs. 1 BArtSchV. Verkaufen darf man sie nicht.
Welche Pilze darf man gar nicht sammeln?
Unter anderem Kaiserling, Trüffel, Saftlinge, Königs-Röhrlinge, Bronze-Röhrlinge, Semmel-Porlinge, Erlen-Grübling und März-Schneckling. Die vollständige Liste steht auf der Seite Geschützte Pilze.
Darf ich im Nationalpark Pilze sammeln?
Das regelt jeder Nationalpark selbst. In Kernzonen ist das Sammeln meist verboten, in anderen Zonen teils erlaubt. Maßgeblich ist die Verordnung des Schutzgebiets; eine Übersicht steht unter Nationalpark & Naturschutzgebiet.
Abschneiden oder herausdrehen?
Beides ist verbreitet. Für die Bestimmung ist der ganze Pilz mit Stielbasis wichtig, deshalb sollten unbekannte Funde vorsichtig herausgedreht werden. Danach das Loch mit Erde oder Laub schließen, damit das Pilzgeflecht nicht austrocknet.
Kann ich mich auf eine Pilz-App verlassen?
Nein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung schreibt, eine zuverlässige Erkennung durch Apps sei „keineswegs gewährleistet“. Auch die DGfM rät, sich an geprüfte Pilzsachverständige zu wenden.
Wo kann ich Pilze kontrollieren lassen?
Bei Pilzsachverständigen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie. Eine Suche nach Ort gibt es auf der DGfM-Website, mehr dazu unter Pilzberatung.
Warum Korb und nicht Plastiktüte?
In Tüten liegen Pilze luftdicht, erwärmen sich und verderben schnell. Die DGfM nennt Plastiktüten „völlig ungeeignet“ und empfiehlt einen luftigen Korb.
Wie lange müssen Wildpilze garen?
Das BfR empfiehlt, jede Pilzmahlzeit mindestens 15 Minuten zu garen. Einige Arten wie Hallimasch oder Maronen-Röhrling sind roh unverträglich oder giftig.
Sind Pilze aus Bayern noch radioaktiv belastet?
In einigen Regionen sind Werte von Cäsium-137 noch erhöht, vor allem im Bayerischen Wald, am Alpenrand und im Donaumoos. Das Bundesamt für Strahlenschutz hält Pilze in üblichen Mengen inzwischen für unbedenklich. Details unter Radioaktivität in Wildpilzen.
Was tun bei Verdacht auf Pilzvergiftung?
Bei akuten Beschwerden sofort 112. Sonst den Giftnotruf des Bundeslandes anrufen und Putzreste oder Speisereste aufheben. Die Nummern stehen unter Giftnotruf nach Bundesland.
Darf ich gesammelte Pilze verkaufen?
Nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde und Erlaubnis des Waldeigentümers (§ 39 Abs. 4 BNatSchG). Besonders geschützte Arten wie Steinpilz oder Pfifferling aus der Natur dürfen grundsätzlich nicht vermarktet werden.